|
Fachgebiete
Diese
Seite dient zu dem Zweck, dass auch das erste Treffen mit meinen
zukünftigen Klienten bereits das möglichst effektivste ist.
Die uns zwecks Information oder als Vorbereitung Ihrer Angelegenheit
mitgeteilten Daten und Sachverhalte sind bereits durch das
Rechtsanwaltsgeheimnis geschützt..
Wählen
Sie zum Lesen der Details aus der folgenden Liste aus:
-
- Über den Themenbereich des Zivilrechts hinausgehend verfassen wir als Vorbereitung von Investitionen Verträge. Große Praxis haben wir in der Vorbereitung und im Aufsetzen von Investitions-, Ausführungs-, Bau-, Planungs- und Lieferverträgen. Jeder Vertrag verlangt eine vorsichtige Sachbearbeitung und Gründlichkeit. Häufig können Sie sehen, dass auch der unterzeichnete Vertrag nicht eingehalten wird, vielleicht hat man ja das Thema des Vertrages noch nicht einmal gut besprochen! Wir legen großen Wert darauf, dass der Klient möglichst an sein Geld kommt.
-
- Unsere Kanzlei haben wir mit den Mitteln zur elektronischen Beglaubigung ausgestattet, so lassen wir den Firmengerichten sämtliche Gesellschaftsdokumente laut dem Gesetz zukommen. Wichtig ist die Angabe des Namens der zu gründenden Gesellschaft, weil es möglich ist, dass es schon eine mit ähnlichem Namen gibt, was wir kontrollieren müssen. Wenn es welche gibt, dann lassen Sie uns die Unterlagen zu den Vorereignissen vor dem persönlichen Treffen zukommen. Es ist sehr gut, wenn wir wissen, womit sich die Firma zu beschäftigen beabsichtigt und welche besonderen Wünsche die Gründer haben. Fragen Sie uns bitte mit Hilfe der Kontaktseite, damit wir schnell arbeiten können.
-
- Die Immobiliengeschäfte wickeln wir bis zum Ende ab, von der Unterzeichnung über die Sachbearbeitung zur Gebührenfestlegung und die eventuelle behördliche Sachbearbeitung bis hin zu den Meldungen als Steuersache. Über das System Takarnet von den Grundämtern holen wir die Eigentumsbögen ein. Alle Daten der Klienten sind notwendig, die betreffenden Dokumente mit ihren Genehmigungen kopieren wir, wobei sie wir vertraulich behandeln. Im Interesse optimaler Lösungen ist es gut, wenn Sie fragen, insbesondere wenn die Immobilie belastet ist oder Sie ein Gemeinschaftshaus gründen möchten. Eine separate Seite (Immobiliensachen) bietet Hilfe zum Verkauf Ihrer Immobilie mit unseren Sachverständigen.
-
- Vor dem Treffen müssen wir alle in der Sache entstandenen Dokumente sehen, insbesondere den Arbeitsvertrag, Änderungen desselben und das Grund zum Streit liefernde Dokument (z.B. Kündigung). Gern nehmen wir diese vorher als Anlage zur E-Mail oder per Fax entgegen.
-
- Auf dem gewohnten Korrespondenz- oder telefonischen Weg ist das Eintreiben von Forderungen praktisch unmöglich. Unsere Verfahren sind spezielle Verfahren, weshalb wir nur persönlich Gelegenheit haben zu klären, ob wir Schritte unternehmen können. In erster Linie suchen wir danach, wo der Schuldner einen rechtlichen Fehler oder eine schwerwiegendere Handlung begangen hat, wo eventuell im Verlauf der Liquidation eine Irreführung erfolgt ist, wegen der Sie nicht an Ihr Geld kommen. Wir geben Ihnen den Rat, vor dem persönlichen Treffen zu fragen.
-
- Diese Sachgruppe umfasst einen breiten Kreis, weshalb wir Sie außer der Angabe Ihrer Angelegenheit bitten zu fragen, ob wir Ihnen helfen können. In erster Linie in den auf der Internetseite angeführten Sachgruppen übernehmen wir die Prozessvertretung.
-
- Die Verteidigung in Strafsachen übernehmen wir in erster Linie in Wirtschafts- und Verkehrssachen. Im Voraus können wir für den Klienten nur einen Ratschlag haben: Sie haben das Recht zu schweigen, geben Sie also keinerlei Zeugenaussage ab, ehe Sie mit uns gesprochen haben. So können wir effektiver helfen.
|
|