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Tarife


Früher war die Mitteilung der Rechtsanwaltsarbeitstarife verboten und auch heute noch gibt es in dieser Frage keinen einheitlichen Standpunkt.

Der Rechtsanwaltsarbeitstarif hängt von der Schwierigkeit der Angelegenheit und von der aufzuwendenden Zeit ab. Unsere Kanzlei arbeitet mit Tarifen der mittleren Kategorie.

Wenn wir die Beschaffenheit der Angelegenheit kennen und die dafür aufzuwendende Zeit geschätzt haben, geben wir den Tarif gern an, für den wir die Vertretung übernehmen oder andere Rechtsanwaltstätigkeit ausüben.
Die Kosten wie Fahrtkosten, Gebühren, Sachverständigentarife usw. Müssen extra bezahlt werden und sind nie Bestandteil unseres Rechtsanwaltsarbeitstarifs.

Den Arbeitstarif wie auch die zu erwartenden und vorhersehbaren sonstigen Kosten formulieren wir in einem Auftragsvertrag. Der Vertrag beinhaltet diejenigen Informationen, die Sie zwecks Erledigung der Angelegenheit angeben (so genanntes Sachkonzept).

Unser Immobiliensachverständiger arbeitet ebenfalls mit vorher im Auftragsvertrag festgehaltenen Tarifen.

Wesentlich ist, dass Sie wissen werden, wann, wofür und wie viel Sie bezahlen müssen.

Erreichbarkeit

Diese Internetseite unterhält die bei der Budapester Rechtsanwaltskammer unter der Nummer BÜK-1917 eingetragene Rechtsanwaltskanzlei gemäß den sich auf Rechtsanwälte beziehenden gesetzlichen Bestimmungen und internen Vorschriften. Diese befinden sich zusammen mit den sich auf die Rechte der Klienten beziehenden Informationen auf der Internetseite www.magyarugyvedikamara.hu.