Früher war die Mitteilung der Rechtsanwaltsarbeitstarife
verboten und auch heute noch gibt es in dieser Frage keinen einheitlichen
Standpunkt.
Der Rechtsanwaltsarbeitstarif hängt von der Schwierigkeit der Angelegenheit
und von der aufzuwendenden Zeit ab. Unsere Kanzlei arbeitet mit
Tarifen der mittleren Kategorie.
Wenn wir die Beschaffenheit der Angelegenheit kennen und die dafür
aufzuwendende Zeit geschätzt haben, geben wir den Tarif gern an,
für den wir die Vertretung übernehmen oder andere Rechtsanwaltstätigkeit
ausüben.
Die Kosten wie Fahrtkosten, Gebühren, Sachverständigentarife usw.
Müssen extra bezahlt werden und sind nie Bestandteil unseres Rechtsanwaltsarbeitstarifs.
Den Arbeitstarif wie auch die zu erwartenden und vorhersehbaren
sonstigen Kosten formulieren wir in einem Auftragsvertrag. Der Vertrag
beinhaltet diejenigen Informationen, die Sie zwecks Erledigung der
Angelegenheit angeben (so genanntes Sachkonzept).
Unser Immobiliensachverständiger arbeitet ebenfalls mit vorher
im Auftragsvertrag festgehaltenen Tarifen.
Wesentlich ist, dass Sie wissen werden, wann, wofür und wie viel
Sie bezahlen müssen.